Die Satzung Des VöLkerbundes. Kommentiert Von Dr. Walther SchüCking Und Dr. Hans Wehberg. Dritte, Neubearb. Und Erw. Auflage Hrsg. Unter Mitarbeit Von Dr. Viktor BöHmert. Erster Band. SchüCking, Walther, Hans Wehberg Und Viktor BöHmert: Geschichte

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XX; 604 Seiten; 25 cm; fadengeh. Orig.-Leinenband. Gutes Exemplar; Einband etwas berieben u. leicht angeschmutzt; innen sehr gut. - 3. Auflage. - Einzelband / BAND I. - Alfred H. Fried und Heinrich Lammasch gewidmet. - Der Völkerbund (französisch Société des Nations, englisch League of Nations, spanisch Sociedad de Naciones) war eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf. Als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz nach dem Ersten Weltkrieg entstanden, nahm er am 10. Januar 1920 seine Arbeit auf. Sein Ziel, den Frieden durch schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte, internationale Abrüstung und Rüstungskontrolle und ein System der kollektiven Sicherheit dauerhaft zu sichern, konnte er nicht erfüllen. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Gründung der Vereinten Nationen (UNO) beschlossen die verbliebenen 34 Mitglieder am 18. April 1946 einstimmig, den Völkerbund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. . (wiki) // " . Bei der zunehmenden Fülle des Stoffes war eine Konzentration auf das juristisch Erhebliche notwendig. Unter diesen Umständen konnten die tatsächlichen Leistungen des Völkerbundes als Arbeitsgemeinschaft, insbesondere in Zusammenhang mit Art. 23, nur summarisch berücksichtigt werden. Immerhin wurde der Versuch gemacht, der Betätigung des Völkerbundes, insoweit sie für die Auslegung der Satzung und die Kenntnis der Organisation des Bundes bedeutsam ist, bis zum 1. Juli 1924 zu folgen. Um die neue Auflage nicht allzu umfangreich werden zu lassen, sahen wir uns auch gezwungen, die sämtlichen Nebentexte, vor allem die Geschäftsordnungen der Bundesversammlung und des Rates, die Finanzordnung, das Statut und das Reglement des Ständigen Internationalen Gerichtshofs sowie das Vertragsprojekt betr. gegenseitige Unterstützung, nur noch in einem einzigen, und zwar dem französischen Wortlaut zu bringen. Bei der Behandlung der Artt. 6 und 22 haben uns die Herren Attache Dr. Knoll und Paul Guggenheim wertvolle Mitarbeit geleistet, für die wir ihnen zu aufrichtigem Danke verpflichtet sind. In entgegenkommendster Weise haben uns ferner die Informationsabteilung des Völkerbundes und zahlreiche Gesandschaften, insbesondere diejenige der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Berlin, durch Erteilung von Auskünften unterstützt. Gerade bei Abschluß des Werkes erreicht uns die Nachricht, daß Großbritannien, die Dominien und Britisch-Indien am 12. August 1924 die sämtlichen Amendements der zweiten Bundesversammlung zu Art. 16 und daß Brasilien am 13. August 1924 das Amendement zu Art. 6 Abs. 5 sowie die von ihm noch nicht genehmigten Amendements zu Art. 16 (1., 2. und 3. Absatz) und zu Art. 26 (neuer Absatz und 2. Absatz) ratifiziert hat. Damit ist am 13. August 1924 die in diesem Kommentar bereits berücksichtigte Neufassung des Art. 6 Abs. 5 geltendes Recht geworden und das Inkrafttreten einiger weiterer Amendements in größere Nähe gerückt. (Vgl. die Ausführungen auf S. 780.) " (Vorwort zur 2. Aufl.) // INHALT (Auszug) : Vorwort zur dritten Auflage. ------ Vorwort zur ersten Auflage. ------ Vorwort zur zweiten Auflage. ------ Abkürzungen. ------ A. Entstehung des Völkerbundes. ------ I. Geschichte des Völkerbundgedankens. ------ II. Der Völkerbundgedanke während des Weltkrieges. ------ III. Die Entstehung der Satzung. ------ IV. Das Völkerbundproblem bei den Friedensverhandlungen. ------ V. Die Satzung und die 14 Punkte Wilsons. ------ VI. Die Überschrift der Satzung. ------ VII. Die Datierung der Satzung. ------ VIII. Die Errichtung des Völkerbundes. ------ IX. Die Gleichwertigkeit des französischen und englischen Textes. ------ X. Einteilung der Satzung und Numerierung der Absätze der einzelnen Artikel. ------ B. Völkerbundsatzung und Friedensverträge. ------ I. Allgemeines. ------ II. Das Problem der inneren Verbundenheit zwischen Völkerbund und Friedensverträgen. ------ III. Der Einfluß der Ratifikation der Friedensverträge auf die Stellung der Nichtmitglieder. -

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