Schuldverhältnisse der Wohnungseigentümer waren häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Als problematisch hat sich dabei erwiesen, daà eine Vielzahl von Personen beteiligt ist. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält jedoch keine Vorschriften, die speziell die Schuldverhältnisse zwischen wohnungseigentümern und Dritten regeln. Der Autor untersucht diese Schuldverhältnisse und ordnet sie in die Dogmatik der Gläubiger- und Schuldnermehrheiten des BGB ein. Es wird deutlich, daà Schuldverhältnisse der Wohnungseigentümer viel weniger von wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten geprägt sind, als dies häufig angenommen wird.